Studien- oder Praktikumsaufenthalt

Die Mobilität von Studierenden zu Studienzwecken (SMS) und zu Praktikumszwecken (SMT) wird weltweit finanziell unterstützt.

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Im Rahmen des Bachelor- und/oder MasterStudiums in Berufsbildung besteht die Möglichkeit eines Studienaufenthalts oder eines Praktikums in einem anderen Land zu absolvieren. Dieser Auslandaufenthalt kann in Form von ECTS-Punkten angerechnet werden.

Studentische Mobilität zu Studienzwecken (SMS)

Förderung der Mobilitätsaktivitäten von Studierenden, die zu Studienzwecken für eine bestimmte Zeit an einer Partnerinstitution ihrer Hochschule studieren.

Studentische Mobilität zu Praktikumszwecken (SMT)

Förderung der Mobilitätsaktivitäten von Studierenden, die für eine bestimmte Dauer in ein Land reisen, um ein Praktikum zu absolvieren.

Bedingungen

Für beide Mobilitätstypen muss die Person als Student/in an der EHB immatrikuliert sein.

Studentische Mobilität zu Studienzwecken (SMS):

  • Pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) eine oder mehrere Mobilitätsperioden über eine Dauer von insgesamt 2 bis 12 Monaten (Studium und Praktikum);
  • Studieren mit Anrechnung von Leistungspunkten (ECTS oder gleichwertig) an einer Partnerinstitution;
  • Mobilitäten basieren auf einem interinstitutionellen Abkommen und die Gasthochschule muss mit der Erasmus+-Charta (ECHE) akkreditiert sein oder die allgemeinen Grundsätze des SEMP und die Qualitätskriterien anerkennen.

Studentische Mobilität zu Praktikumszwecken (SMT):

  • Pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) eine oder mehrere Mobilitätsperioden über eine Dauer von insgesamt 2 bis 12 Monaten (Studium und Praktika);
  • Praktikum bei einer Partnerinstitution oder einem Unternehmen  (Institutionen und Körperschaften der EU oder schweizerische Institutionen im Ausland, z.B. swisscore) mit Anrechnung von Leistungspunkten (ECTS oder gleichwertig).

Ablauf

Die an der EHB immatrikulierten Studierenden:

  • informieren sich über die Teilnahmebedingungen;
  • nehmen Kenntnis von den Dokumenten, die zwingend auszufüllen sind;
  • wählen eine Gastinstitution im Ausland (mit interinstitutioneller Vereinbarung) und nehmen mit dieser Kontakt auf;
  • besprechen ihr Mobilitätsprojekt mit dem Mobilitätsbüro und der Studiengangsleitung;
  • füllen vor Beginn der Mobilität alle Mobilitätsdokumente aus und unterzeichnen sie;
  • reichen nach dem Mobilitätsaufenthalt einen Schlussbericht zu Handen des Mobilitätskoordinators und der Studiengangsleitung ein.

Zuschüsse

Die gewährten Zuschüsse sind ein Beitrag zu den zusätzlichen Kosten, die durch die Reise und den Aufenthalt im Ausland entstehen. Die Höhe des Zuschusses wird für Studienaufenthalte (SMS) und Praktika (SMT) unterschiedlich festgelegt.

 

 Auf europäischer EbeneWeltweite Ebene
SMS

Kleine Pauschale: CHF 1'430

Regelmässige Pauschale: CHF 2'000

Jährliche Pauschle: CHF 3'900

Kleine Pauschale: CHF 1'750

Regelmässige Pauschale: CHF 2'500

Jährliche Pauschale: CHF 5'000

SMT

In Abhängigkeit von der tatsächlichen
Dauer in Tagen und mit einem Zuschlag
von CHF 100 im Falle einer  umweltfreundlichen Reise.

Berechnungsgrundlage:
440 ÷ 30 x Tage + 100

Abhängig von der tatsächlichen Dauer in Tagen.

Berechnungsgrundlage:
500 ÷ 30