ACQUIN

Die internationale Programmakkreditierung durch ACQUIN ist eine strukturierte externe Prüfung von Studienprogrammen auf tertiärer Ebene. Als externes Qualitätssicherungsinstrument zielt die internationale Programmakkreditierung darauf ab, sowohl die bestehende Qualität der Studiengänge zu beurteilen als auch Verbesserungen zu empfehlen. Rechenschaftspflicht und Verbesserung stehen im Mittelpunkt der Akkreditierung.

ACQUIN Akkreditierung des MSc
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Die Akkreditierung wird von unabhängigen externen Gutachtern durchgeführt, die die Studienprogramme bewerten und beurteilen. Um Unparteilichkeit zu gewährleisten, prüfen die Gutachter die Studienprogramme anhand einer Reihe von Kriterien. Die Kompetenz der Gutachter in ihrem jeweiligen Fachgebiet sichert die Qualität der externen Prüfung.

Die Akkreditierungsverfahren von ACQUIN entsprechen den "Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area" (ESG). Die ESG definieren sowohl Bewertungskriterien als auch Kriterien für den Akkreditierungsprozess.

Formale Kriterien der Akkreditierung:

  • Studienstruktur und Studiendauer,
  • Profiltyp,
  • Zugangsvoraussetzungen und Übergänge zwischen Studienangeboten,
  • Abschlüsse und Abschlussbezeichnungen,
  • Modularisierung, Mobilität und Leistungspunktesystem,
  • Gleichstellung der Bachelor- und Masterstudiengänge zu den bisherigen Diplom-, Staatsexamens- und Magisterstudiengängen,
  • Massnahmen zur Anerkennung von Leistungen bei einem Hochschul- oder Studiengangwechsel und von ausserhochschulisch erbrachten Leistungen.

Zu den fachlich-inhaltlichen Kriterien gehören:

  • dem angestrebten Abschlussniveau entsprechende Qualifikationsziele eines Studiengangs, unter anderem bezogen auf den Bereich der wissenschaftlichen oder der künstlerischen Befähigung, die Befähigung zu einer qualifizierten Erwerbstätigkeit und die Persönlichkeitsentwicklung,
  • die Übereinstimmung der Qualifikationsziele mit einem schlüssigen Studiengangkonzept und seine Umsetzung durch eine angemessene Ressourcenausstattung, entsprechende Qualifikation der Lehrenden und entsprechende kompetenzorientierte Prüfungen sowie die Studierbarkeit unter Einbeziehung des Selbststudiums,
  • auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Forschung befindliche fachlich-inhaltliche Standards,
  • Massnahmen zur Sicherung des Studienerfolgs (adäquate Evaluationsmechanismen, kontinuierliches Monitoring),
  • Massnahmen zur Geschlechtergerechtigkeit und zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.

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