Auf dem Weg zur Hochschule

Meditierende Frau
EHB/Marina Rrustolli-Müller

Das EHB hat auf seinem Weg zur Hochschule einen weiteren wichtigen Meilenstein erreicht: Im November 2019 überwies der Bundesrat den Entwurf des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung und die dazugehörige Botschaft an das Parlament. Mit dem neuen Gesetz erhält das EHB, das sich bis 2022 als Hochschule akkreditieren lassen will, eine Rechtsgrundlage in Form eines eigenen Organisationserlasses.

Das EHB ist bis anhin nur mit wenigen Artikeln im Berufsbildungsgesetz geregelt. Dies genügt weder den Anforderungen des Legalitätsprinzips der Bundesverfassung noch den Corporate-Governance-Standards des Bundes. Im neuen Gesetz sind die grundlegenden Bestimmungen zu Aufgaben, Zusammenarbeit, Lehrdiplomen und weiteren Titeln, Organisation, Personalrecht, Finanzierung, Bundesaufsicht, Sanktionen und Umgang mit Personendaten enthalten.

Gleichzeitig führte das EHB die Vorbereitungsarbeiten für seine Akkreditierung fort. Ende 2019 reichte es das Akkreditierungsgesuch beim Schweizerischen Akkreditierungsrat ein. Weitere Schwerpunkte bildeten die Erarbeitung einer neuen Qualitätssicherungsstrategie und die Umsetzung der Dozierendenforschung zur Verstärkung der Einheit von Forschung und Lehre. Ebenfalls von Bedeutung für eine erfolgreiche Akkreditierung ist das neue Mitwirkungsreglement, welches das EHB 2019 einführte.

Das neue Gesetz und die Akkreditierung als Hochschule werden es der EHB ermöglichen, sich als Expertenorganisation des Bundes im Schweizer Hochschulraum optimal zugunsten der Berufsbildung zu positionieren.