Schritt 2: Bestimmung der interessierten Akteure und die Rolle der Evaluierenden
Im zweiten Schritt des Evaluationsprozesses werden die Akteure bestimmt, die Interessen in Bezug auf den Evaluationsgegenstand und/oder an der Evaluation selbst haben. Darüber hinaus ist die Rolle der Evaluierenden zu klären.
Akteure, die Interessen in Bezug auf den Evaluationsgegenstand haben, werden «Beteiligte und Betroffene» oder auch «Stakeholderinnen und Stakeholder» genannt. «Beteiligte» sind Personen, Gruppen oder auch Organisationen, die in Bezug auf den Evaluationsgegenstand aktiv und/oder einflussreich sind, also z. B. Geldgebenden des Evaluationsgegenstandes wie auch Akteure, die ihn verantwortlich steuern oder die im Rahmen des Evaluationsgegenstandes tätig sind, wie z. B. Mitarbeitende. «Betroffene» sind insbesondere Personen mit wenig Einfluss. Sie finden sich oft unter den Zielgruppen, oder es sind vom Evaluationsgegenstand Ausgeschlossene oder durch ihn Benachteiligte, mitunter ohne von dessen Existenz zu wissen. Akteure, die Informationsinteressen in Bezug auf die Evaluation hegen, sind «potenziell Nutzende» der Evaluation und ihrer Ergebnisse. Diejenigen, welche die Evaluierenden gemäss Evaluationsplan mit Informationen bedienen wollen, sind «Adressierte» oder «vorgesehene Nutzende».
Oft ist es zweckmässig, die Beteiligten und Betroffenen in den Evaluationsprozess einzubinden. Das ist der Grundgedanke nutzungsfokussierter und auch partizipativer Evaluationsansätze. Ein zentrales Argument dafür besteht darin, dass man sich von deren Partizipation einen reibungslosen Ablauf, eine fundierte thematische Absicherung, hilfreiche Tipps für die konkrete Durchführung sowie eine gute Unterstützung bei der Nutzung der Ergebnisse der Evaluation erhofft. Ob überhaupt, in welchem Umfang und in welchen Schritten der konkreten Evaluation der Einbezug von Beteiligten und Betroffenen sinnvoll ist, ist von Fall zu Fall zu entscheiden.
Evaluationen müssen von Personen durchgeführt werden, die für diese Aufgabe spezifisch qualifiziert sind: den professionellen Evaluierenden. Evaluierende können eine interne oder externe Position einnehmen (interne bzw. externe Evaluation). Interne Evaluation wird von Personen der den Evaluationsgegenstand tragenden Organisation gesteuert und durchgeführt. Bei der Inhouse-Evaluation (als Unterform der internen Evaluation) wird die Evaluation ebenfalls von Personen der den Evaluationsgegenstand tragenden Organisation durchgeführt; diese sind aber nicht hauptverantwortlich für den Evaluationsgegenstand (z. B. eine spezialisierte Evaluationsabteilung). Wenn die Hauptverantwortung für den Evaluationsgegenstand und für die Evaluation in einer Hand liegt, spricht man auch von Selbstevaluation. Externe Evaluationen führen hingegen Evaluierende durch, die von ausserhalb der Organisation kommen.