Schritt 1: Bestimmung des Evaluationsgegenstandes
Im ersten Schritt des Evaluationsprozesses wird der Evaluationsgegenstand bestimmt. Dafür ist zuerst eine kurze schriftliche Beschreibung des zu evaluierenden Gegenstandes zu erstellen, die auch für Aussenstehende nachvollziehbar ist. Relevante Dimensionen für diese Beschreibung sind z. B. die Bezeichnung des Evaluationsgegenstandes, Verantwortliche, Mitarbeitende, Ziele, fachwissenschaftliche Bezüge, Inhalte bzw. Themen, Elemente, Methoden, Umfang, zur Verfügung stehende Ressourcen, Kennzahlen, bisherige Entwicklungen etc.
Bei der Bestimmung des Evaluationsgegenstandes kommt der Identifikation seiner Ziele besondere Bedeutung zu, da deren Erreichung in einer Evaluation oft überprüft werden soll. Ein Mittel der Zielidentifikation ist beispielsweise das dreigegliederte Zielsystem: Ein Leitziel gibt die Grundausrichtung an und ist längerfristig gültig. Ein Mittlerziel konkretisiert das Leitziel, in dem es Teilbereiche näher beschreibt. Ein Detailziel beschriebt präzise den Zielzustand, der durch die Intervention erreicht werden soll. Es ist konkret, überprüfbar, zeitlich festgelegt und realistisch.
Bei komplexen Evaluationsgegenständen können textlich-visuelle Darstellungen in Form eines «Logischen Modells» hilfreich sein, welche die zentralen Elemente des Evaluationsgegenstandes sowie ihre Verbindungen untereinander darstellen. Dabei werden in der Regel mindestens die Ausgangssituation, die Interventionen und die Ziele/Resultate festgehalten. Beim «Programmbaum*» als besonders anschauliches Logisches Modell wird zusätzlich differenziert zwischen den Bedingungen (z. B. Kontext, Ressourcen), dem Plan (das Konzept mit den Zielen), der Umsetzung (die konkreten Aktivitäten) und den erwarteten und unerwarteten Resultaten des Evaluationsgegenstandes.
Evaluationsgegenstände sind in der Regel konkrete Projekte, können aber auch Pakete von Massnahmen, Programme und auch gesamte Organisationen sein.
* Quelle: Univation - Institut für Evaluation 2016; adaptierte Fassung