Projekt

Validierung von Bildungsleistungen im Bereich Allgemeinbildung

Ende 2008 hat das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) neue Instrumente im Zusammenhang mit der Validierung von Bildungsleistungen für das eidgenössische Fähigkeitszeugnisses (EFZ), insbesondere im Bereich Allgemeinbildung, definiert. Die spezifischen Instrumente für die Validierung von Bildungsleistungen im Bereich Allgemeinbildung bestehen aus einem Anforderungsprofil sowie aus Bestehensregeln und einem Qualifikationsprofil, über das eine Person verfügen muss, damit die Anforderungskriterien erfüllt sind. Diese neuen Instrumente und Bestimmungen müssen von den Kantonen im Rahmen der Projekte, die während der bis Ende 2010 laufenden Testphase umgesetzt werden, geprüft werden.

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Das EHB wurde vom BBT beauftragt, die Umsetzung der verschiedenen Instrumente für den allgemein bildenden Bereich zu begleiten und ihre Anwendung im Rahmen der verschiedenen Projekte, die bis Ende 2010 durchgeführt werden, zu beobachten. Der Auftrag ans EHB umfasst zwei Komponenten. Einerseits soll die Einführung und Erprobung der Validierungsinstrumente für die Allgemeinbildung methodisch begleitet werden, wobei die Bedürfnisse der verschiedenen Kantone zu berücksichtigen sind. Dies geschieht insbesondere durch den Austausch zwischen den betroffenen Beteiligten.

Diese Leistung richtet sich an Expertinnen und Experten im Bereich Allgemeinbildung und an Lehrkräfte für den berufskundlichen Unterricht sowie an die betroffenen Partner (kantonale Projektleiter/innen, Expert/innen im Bereich Allgemeinbildung, Mitglieder des SVABU).

Andererseits hat das EHB den Auftrag zu beobachten, wie die verschiedenen Instrumente in der Praxis umgesetzt werden. Es wird ein Bericht erstellt, der folgende Fragen beantwortet:

Sind die Validierungsinstrumente angemessen? Welche Probleme sind aufgetaucht? Sind Anpassungen notwendig, und wenn ja, welche?

  1. Wie ist die Akzeptanz der Instrumente und des Verfahrens bei den Kantonen, den Organisationen der Arbeitswelt und den betroffenen Kandidatinnen und Kandidaten?
  2. Ist die Zusammenarbeit zwischen Bildungsexpert/innen und den Expert/innen im Bereich Allgemeinbildung effizient? Trägt sie zur Evaluation der Bildungsleistungen im Bereich Allgemeinbildung (unter Berücksichtigung des Berufs) bei?
  3. Wurden zusätzliche Instrumente entwickelt? Wenn ja, welche? Wurde auf nationaler Ebene ein Bedarf nach koordinierten Instrumenten festgestellt?

Der Bericht wird auf die neuen Erfahrungen eingehen, die im Rahmen der Pilotprojekte gesammelt werden, wobei die Bildungsleistungen in der Allgemeinbildung mithilfe des neuen Anforderungsprofils und gemäss dem vorgesehenen Qualifikationsverfahren evaluiert werden. Der Bericht soll eine Situationsanalyse enthalten und die oben gestellten Fragen beantworten.

Er soll zudem mögliche Überlegungsansätze, Änderungs- und Entwicklungsvorschläge sowie Empfehlungen enthalten.

Die Datensammlung erfolgt anlässlich von Kontakten während der Begleitphase oder falls notwendig anlässlich gezielter Gespräche und anhand der Analyse von Dokumenten, die von den verschiedenen Projektleiterinnen und -leitern bereitgestellt werden.

Ein Zwischenbericht zum Stand der Projekte wurde dem BBT Ende Mai 2009 übermittelt. Der Schlussbericht ist für Ende Mai 2010 geplant.

Methode

Halbstrukturierte Interviews, Untersuchung von Dokumenten, Beobachtungen.