Hauswirtschaftspraktiker/in EBA
Im Ausbildungsjahr 2016/17 befanden sich gemäss Daten des Bundesamtes für Statistik insgesamt 463 Lernende in der zweijährigen Ausbildung zum/zur Hauswirtschaftspraktiker/in EBA. Für die Lernenden des ersten Lehrjahres galt zu diesem Zeitpunkt bereits die neue Bildungsverordnung vom 10. September 2015. Für die Lernenden des zweiten Lehrjahres war noch die Bildungsverordnung vom 20. Dezember 2005 massgebend.
Unter den Lernenden befanden sich 89 Prozent Frauen sowie 11 Prozent erwachsene Lernende (über 25 Jahre alt). 1,3 Prozent der Lehrverhältnisse entfielen auf eine verkürzte Ausbildung. Die nachfolgende Auswertung beruht auf 34 verschiedenen Lehrbetrieben mit insgesamt 48 Lernenden in beiden Lehrjahren.
Übersicht über Kosten und Nutzen
Während der zweijährigen Ausbildung zum/zur Hauswirtschaftspraktiker/in resultiert im Durchschnitt ein kleiner Nettonutzen von etwa 1600 Franken pro Lehrverhältnis (Tabelle 1). Angesichts der begrenzten Stichprobe ist allerdings das Vertrauensintervall (+/-) relativ breit, sodass die Nettonutzen nicht signifikant von null verschieden sind. Der Nettonutzen fällt vor allem im zweiten Lehrjahr an, wobei der Unterschied zwischen den beiden Lehrjahren relativ gering ist. Sowohl die Bruttokosten wie auch die produktiven Leistungen sind im zweiten Lehrjahr höher als im ersten.
Der Nettonutzen pro Lehrverhältnis ist in etwa vergleichbar mit dem Nettonutzen der verwandten EFZ-Ausbildung zum/zur Fachmann/-frau Hauswirtschaft (2200 Franken pro Lehrverhältnis über die drei Lehrjahre). Fuhrer und Schweri (2010) erhoben in ihrer früheren EBA-Untersuchung etwas tiefere produktive Leistungen für den/die Hauswirtschaftspraktiker/in und errechneten damals durchschnittliche Nettokosten von knapp 5000 Franken pro Lehrverhältnis.
Tabelle 1: Bruttokosten, produktive Leistungen und Nettonutzen
Lehrjahr | 1 | 2 | Total |
---|---|---|---|
Bruttokosten | 28 540 | 34 230 | 62 780 |
+/- | 3 430 | 3 160 | 5 530 |
Prod. Leistungen | 28 920 | 35 460 | 64 380 |
+/- | 4 360 | 8 140 | 10 630 |
Nettonutzen | 380 | 1 230 | 1 610 |
+/- | 4 460 | 7 520 | 10 410 |
© EHB / Gehret, Aepli, Kuhn & Schweri (2019)
Die Bruttokosten im Detail
Für den Anstieg der Bruttokosten über die Lehrzeit sind gemäss der Abbildung 1 vor allem die Lehrlingslohnkosten verantwortlich, die von rund 10 500 im ersten auf knapp 14 000 Franken im zweiten Lehrjahr ansteigen. Diesen Lehrlingslohnkosten liegen die durchschnittlichen Bruttomonatslöhne der Lernenden zugrunde, deren Median sich von 800 im ersten auf 1000 Franken im zweiten Lehrjahr erhöht (Tabelle 2). Die Personalkosten nehmen ebenfalls leicht zu und steigen von 14 500 auf etwa 16 500 Franken an. Für diese Personalkosten sind im Wesentlichen die rund 7 Stunden pro Woche verantwortlich, während denen die Ausbildner/innen durch die Betreuung der Lernenden nicht ihren sonstigen Tätigkeiten nachgehen können. Material-, Anlage- und sonstige Kosten sind im Vergleich zu den Lohnkosten für Lernende und Personal weniger bedeutend.
Abbildung 1: Bestandteile der Bruttokosten
Tabelle 2: Bruttomonatslöhne der Lernenden
Lehrjahr | 1 | 2 |
---|---|---|
25. Perzentil | 713 | 1 000 |
Median | 800 | 1 000 |
75. Perzentil | 830 | 1 200 |
© EHB / Gehret, Aepli, Kuhn & Schweri (2019)
Produktive und unproduktive Zeiten am Arbeitsplatz
Gemäss der Abbildung 2 sind die Lernenden am betrieblichen Arbeitsplatz über die gesamte Lehrdauer zu etwas über 80 Prozent produktiv tätig. Dabei kommt es zwischen den beiden Lehrjahren zu einer leichten Verschiebung von Ungelernten-Tätigkeiten hin zu Fachkraft-Tätigkeiten. Gleichzeitig steigt der Leistungsgrad der Lernenden beim Ausüben von Fachkraft-Tätigkeiten vom ersten zum zweiten Lehrjahr von 40 auf 60 Prozent an. Durch diese beiden Entwicklungen erhöht sich der Nutzen aus Fachkraft-Tätigkeiten von rund 5400 im ersten auf 11 700 Franken im zweiten Lehrjahr. Insgesamt bleibt der Anteil an Fachkraft-Tätigkeiten mit 32 Prozent aber auch im zweiten Lehrjahr relativ tief. Allenfalls arbeitet nicht in allen Betrieben oder Teams ein/eine ausgebildete/r Hauswirtschaftspraktiker/in EBA, wodurch es den befragten Personen schwer fällt, den Anteil an Fachkraft-Tätigkeiten für die EBA-Lernenden anzugeben. Stattdessen haben die befragten Personen bei Fachkraft-Tätigkeiten möglicherweise eher an Tätigkeiten gedacht, die sonst von Personen mit EFZ ausgeübt werden, und schützen den Anteil an Ungelernten-Tätigkeiten bei EBA-Lernenden entsprechend als hoch ein.
Abbildung 2: Zeitanteile der Lernenden am betrieblichen Arbeitsplatz
Nutzen aus der Übernahme von Lernenden
Durch die Weiterbeschäftigung von eigenen Lernenden können die Betriebe Such- und Einarbeitungskosten einsparen, die bei der Rekrutierung von Fachkräften über den externen Arbeitsmarkt anfallen. Dieser Nutzen aus der Übernahme von Lernenden konnte wegen zu geringer Fallzahlen für den vorliegenden Beruf nicht berechnet werden.
Impressum |
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Die vorliegende Berufsauswertung basiert auf der vierten Kosten-Nutzen-Erhebung der beruflichen Grundbildung. Der Hauptbericht und Informationen zur Erhebung sind verfügbar unter www.ehb.swiss/obs/kosten-nutzen-betriebe |