Neue Gesetzesgrundlage für das EHB

Das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB soll eine neue Gesetzesgrundlage erhalten. Diese soll den Anforderungen des Legalitätsprinzips der Bundesverfassung und den Corporate-Governance-Standards des Bundes gerecht werden. Der Bundesrat hat dazu am 7. Dezember 2018 die Vernehmlassung eröffnet.

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Das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB ist das Kompetenzzentrum des Bundes für die Aus- und Weiterbildung von Berufsbildungsverantwortlichen, für Berufs­bildungs­forschung, Berufsentwicklung sowie internationale Berufsbildungs­zusammenarbeit. Es hat im laufenden Jahr seine Zusammenarbeit mit kantonalen Pädagogischen Hochschulen verstärkt und strebt selber die Akkreditierung als Pädagogische Hochschule (PH) an.

 

Der Bundesrat hatte am 20. Juni 2018 die Positionierung des EHB im Hochschulraum zur Kenntnis genommen und das WBF beauftragt, bis Ende 2018 einen Vernehmlassungs­entwurf für eine neue Gesetzesgrundlage zu erarbeiten. Bis anhin ist das EHB nur mit wenigen Artikeln im Berufsbildungsgesetz geregelt; alle weiteren Bestimmungen finden sich auf Verordnungsstufe. Wie für andere vergleichbare Institutionen des Bundes soll nun eine Gesetzes­grundlage in Form eines eigenen Organisationserlasses geschaffen werden.

 

Der Gesetzesentwurf enthält die grundlegenden Bestimmungen zu Aufgaben, Zusammen­arbeit, Lehrdiplomen und weiteren Titeln, Organisation, Personalrecht, Finanzierung, Bundesaufsicht, Sanktionen und Umgang mit Personendaten. Zudem soll das bisherige «Hochschulinstitut», entsprechend der Positionierung als PH, in «Hochschule» umbenannt werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 29. März 2019.

 

Gesetzesentwurf und Erläuterungen:

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