Zulassungspraktiken und Flexibilisierung der Berufsmaturität

Ein Blick in die Bildungsstatistik verdeutlicht, dass sich die Berufsmaturität (BM) seit ihrer Einführung zu Beginn der 1990er Jahre erfolgreich etabliert hat und die BM-Quote in den vergangenen zehn Jahren stetig zugenommen hat. Heute ergänzt etwa ein Fünftel aller Lernenden das eidgenössische Fähigkeitszeugnis während oder nach der beruflichen Grundbildung mit einer BM (SKBF, 2018). Gemessen am Bedarf an Personen mit Tertiärabschlüssen ist diese Entwicklung nötig und muss weiter gesteigert werden (Babel, 2019). Die aktuelle Entwicklung der BM birgt jedoch auch bedeutsame bildungspolitische Herausforderungen.

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Bildungspolitische Herausforderungen der Berufsmaturität und Massnahmen

Zum einen sind dies die ausgeprägten kantonalen und regionalen Unterschiede der BM-Quoten, die sowohl die Höhe als auch die Entwicklung betreffen; wobei die Quoten in kleineren Kantonen von Jahr zu Jahr stärker variieren als in grossen. Zwischen den Kantonen sind im Maximum Unterschiede mit dem Faktor 2.6 auszumachen (Basel-Stadt 8.6% und Tessin 22.3%) (SBFI, 2018). Die Ursachen für die Höhe und Entwicklung der Quote sind empirisch noch unzureichend untersucht. Neben divergierenden individuellen Entscheidungskalkülen der Lernenden, Auswirkungen des demographischen Wandels sowie Veränderungen der Leistungsverträge der Kantone mit Bildungsanbietern werden insbesondere die unterschiedlichen Angebots- oder Opportunitätsstrukturen der Kantone als mögliche Ursache hervorgebracht (Kost, Lüthi, & Fischer, 2017). So existieren zwischen den Kantonen erhebliche Unterschiede im Angebot von Schul- und Ausbildungstypen zur Erlangung einer Maturität (Gymnasien, Berufsmaturitätsschulen, Handels- und Fachmittelschulen) und in den Zulassungsbedingungen für diese Angebote.

Zum anderen zeigt sich, dass die Anzahl BM-Abschlüsse, die nach einer beruflichen Grundbildung (BM2) erworben werden, stärker zugenommen haben, als die in die berufliche Grundbildung integrierten BM-Abschlüsse (BM1) (SBFI, 2019). Die Gründe dafür sind ebenfalls noch wenig erforscht. Sie können im ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnis der BM1 und folglich in der mangelnden Unterstützungsbereitschaft ausbildender Betriebe oder in der geringen Bereitschaft der Lernenden, die Belastung einer lehrbegleitenden BM auf sich zu nehmen, zu suchen sein (Becker & Glauser, 2018; Gonon, 2018). Diese Tatsache hat eine verbundpartnerschaftlich zusammengesetzte Steuergruppe im Jahr 2016 veranlasst, im Rahmen des Projekts «Stärkung der Berufsmaturität» sechs Eckwerte zur Flexibilisierung der lehrbegleitenden BM zur Konsultation vorzulegen und – gestützt auf deren Resultate – den Kantonen im Jahr 2017 vier dieser Eckwerte zur flexiblen Gestaltung von Bildungsgängen der BM1 anzubieten.

Es sind dies die Folgenden (EBMK, 2016; SBFI, 2017):

  • Eckwert 2: Bis zu einem Drittel der BM-Lektionen können bis spätestens ein Jahr nach dem Abschluss der beruflichen Grundbildung und dem Ende des Lehrvertrages unterrichtet werden.
  • Eckwert 4: Die BM-Prüfung kann maximal ein Jahr vor Abschluss der beruflichen Grundbildung absolviert werden.
  • Eckwert 5: Die BM kann auch bei dreijährigen beruflichen Grundbildungen im zweiten Lehrjahr gestartet werden.
  • Eckwert 6: Teilfachabschlüsse in den Fächern Naturwissenschaften und Sozialwissenschaften sind während der BM möglich.

Um die erwähnten Ursachen der variierenden BM-Quoten zu untersuchen sowie die eingesetzten Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität der BM1 zu stützen, besteht noch intensiver Forschungsbedarf zu Ausgestaltungsmerkmalen der BM in den einzelnen Kantonen.

Im Folgenden werden erste Resultate einer vom OBS EHB von Mai bis Oktober 2019 durchgeführten Web- und Telefonrecherche (Analyse der rechtskräftigen Dokumente und Befragung der kantonalen Berufsbildungsämter) über die kantonale Ausgestaltung der BM präsentiert. Dabei ist von Interesse, (1) welche Zulassungspraktiken zur BM1 und BM2 in den einzelnen Kantonen bestehen und (2) inwiefern flexibilisierte Ausbildungsmodelle der BM1 auf Basis der Eckwerte in den fünf BM-Ausrichtungen in den einzelnen Kantonen zum Einsatz kommen.

Kantonale Ausgestaltung der Zulassungspraktiken zur Berufsmaturität

In allen Kantonen gilt als minimale formale Voraussetzung für die Zulassung zu einer Berufsmaturitätsschule ein Lehrvertrag und das Einverständnis des Lehrbetriebes (BM1) bzw. ein abgeschlossenes EFZ (BM2). Über die weiteren Voraussetzungen der Zulassung entscheiden die Kantone, womit letztlich die individuellen Praktiken des Wohnkantons ausschlaggebend sind, wie liberal oder restriktiv sich der Zugang zur BM für die jeweiligen Lernenden gestaltet.

Mit Blick auf die BM1 lassen sich vier verschiedene Zulassungsbedingungen unterscheiden, die so in der einen oder anderen Form in den Kantonen umgesetzt werden:

  1. festgelegter Notenschnitt auf Sekundarstufe I oder Aufnahmeprüfung,
  2. obligatorische Aufnahmeprüfung,
  3. Empfehlung abgebender Schule auf Sekundarstufe I oder Aufnahmeprüfung
  4. Verrechnung Noten des Schulabschlusses auf Sekundarstufe I und der obligatorischen Aufnahmeprüfung.

Zulassungsbedingung BM1

Kantone

Notenschnitt SEK I oder Aufnahmeprüfung

AG / BL / BS / FR / GE / LU / JU / NE / NW / SO / TI / UR / VD / VS

Obligatorische Aufnahmeprüfung

GL*/ GR / SH / SZ / SG / TG / ZH

Empfehlung abgebender Schule oder Aufnahmeprüfung

BE / ZG

Verrechnung Noten Schulabschluss SEK I

und obligatorische Aufnahmeprüfung

AR

Tabelle 1: Kantonale Ausgestaltung der Zulassungsbedingungen zur BM1

* Mit Ausnahme der BM-Ausrichtung «Technik, Architektur, Life Sciences» wo der Notenschnitt SEK I ausschlaggebend ist.

Aus Tabelle 1 wird ersichtlich, dass in 14 der 24 Schweizer Kantone mit BM1-Studienangeboten der Notenschnitt auf Sekundarstufe I entscheidend ist, ob bei Vorliegen eines Lehrvertrages und dem Einverständnis des Lehrbetriebs eine BM1 besucht werden kann. Der dabei zu erreichende Notenschnitt variiert sowohl innerhalb der Kantone in Abhängigkeit des besuchten Schultyps auf Sekundarstufe I (z.B. Sekundarschule oder Bezirksschule) als auch zwischen den Kantonen. Zudem unterscheiden sich die für den Schnitt berücksichtigen Fächer zwischen den Kantonen und/oder BM-Ausrichtungen. Wird der Notenschnitt nicht erreicht, besteht die Möglichkeit, eine Aufnahmeprüfung in der Schulsprache, der ersten und zweiten Fremdsprache sowie in Mathematik zu absolvieren. Diese Zulassungsbedingung besteht in den französisch- und italienischsprachigen Kantonen sowie in der Mehrheit der deutschsprachigen Kantone. In sieben deutschsprachigen Kantonen gibt es – ungeachtet des Notenschnittes auf Sekundarstufe I – eine obligatorische Aufnahmeprüfung, wobei auch eine bestandene Aufnahmeprüfung für gymnasiale Maturitätsschulen oder ein Wechsel nach mindestens zwei Semestern aus dem Gymnasium einen prüfungsfreien Übertritt in die BM1 erlauben. In den Kantonen Bern und Zug ist eine auf den schulischen Leistungen basierende Empfehlung der abgebenden Schule oder eine bestandene Aufnahmeprüfung in der Schulsprache, der ersten und zweiten Fremdsprache sowie Mathematik für den Übertritt in die BM1 erforderlich. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden werden die Noten des letzten vor der Aufnahmeprüfung abgeschlossenen Semesters der Sekundarstufe I und der obligatorischen Aufnahmeprüfung (Schulsprache, Englisch und Mathematik) in Punkte umgerechnet, wobei eine Mindestanzahl für eine Aufnahme in die BM1 erreicht werden muss. Die Zulassungspraktiken sind in den Kantonen auf Sekundarstufe II harmonisiert, d.h. sie gelten jeweils auch für den Übertritt ins Gymnasium.

Auch hinsichtlich der BM2 zeigen sich zwischen den Kantonen Unterschiede in den Zulassungsbedingungen (vgl. Tabelle 2), die sich grob zu folgenden Praktiken zusammenfassen lassen:

  1. obligatorische Aufnahmeprüfung,
  2. Notenschnitt oder Aufnahmeprüfung,
  3. bestandener Vorbereitungskurs oder Aufnahmeprüfung
  4. obligatorisches Aufnahmegespräch und Festlegung der weiteren Aufnahmebedingungen.

 

Zulassungsbedingung BM2

Kantone

Obligatorische Aufnahmeprüfung

AG / GE / LU / SZ / SG / UR / VD / ZH / ZG

Notenschnitt oder Aufnahmeprüfung

BL / BS / GL / GR**/ JU / OW / TG / VS

Bestandener Vorbereitungskurs oder

Aufnahmeprüfung

BE / FR / NE / SO

Aufnahmegespräch und Festlegung weiterer

Aufnahmebedingungen

SH / TI

Tabelle 2: Kantonale Ausgestaltung der Zulassungsbedingungen zur BM2

**  Im Rahmen einer Eignungsprüfung können neben dem Notenschnitt weitere Elemente wie Aufnahmegespräch, Eignungstest oder die Prüfung eines spezifischen Faches beigezogen werden.

In neun der 24 Kantone mit BM2-Studienangeboten ist eine obligatorische Aufnahmeprüfung in den BM-Grundlagefächern Deutsch, Französisch, Englisch und Mathematik vorgesehen. In acht Kantonen ist der Notenschnitt des Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (bzw. in den Kantonen Jura und Wallis der Notenschnitt des Schulabschlusses auf Sekundarstufe I) oder eine bestandene Aufnahmeprüfung ausschlaggebend. Dabei handelt es sich je nach Kanton entweder um eine Aufnahmeprüfung in den BM-Grundlagefächern oder um eine Eignungsprüfung ausgewählter Fächer. In den Kantonen Bern, Freiburg, Neuenburg und Solothurn gewährt ein bestandener BM2-Vorbereitungskurs oder eine Aufnahmeprüfung in den BM-Grundlagefächern Zugang zur BM2. In den Kantonen Schaffhausen und Tessin folgt einem obligatorischen Aufnahmegespräch je nach BM-Ausrichtung eine mehr oder weniger individuelle Festlegung weiterer Bedingungen (Vorbereitungskurse, spezifische Prüfungen) für die Aufnahme.

Nebst den erwähnten Unterschieden lassen sich auch vereinzelte interkantonale Gemeinsamkeiten ausmachen. So ist für die BM-Ausrichtung «Gestaltung und Kunst» immer eine Aufnahmeprüfung bzw. ein Vorkurs im Fach Gestaltung notwendig und Kaufleute EFZ mit E-Profil und einem festgelegten Notenschnitt können in den allermeisten Kantonen prüfungsfrei in die BM-Ausrichtung «Wirtschaft und Dienstleistungen» übertreten.

Flexibilisierung der Berufsmaturität 1 in den Kantonen

Von den 24 Kantonen, die mindestens einen BM1-Ausbildungsgang anbieten, haben zehn Kantone keine flexibilisierten Ausbildungsmodelle auf Basis der vier definierten Eckwerte eingeführt. Zwar wurde diese Möglichkeit in den jeweiligen Kantonen diskutiert, jedoch konnte kein Handlungsbedarf eruiert werden. Hauptgründe waren das kleine BM1-Angebot und geringe Lernendenzahlen oder die Zufriedenheit der beteiligten Akteure mit dem Status quo. Es handelt sich bei diesen zehn Kantonen denn auch mehrheitlich um kleinere und/oder ländliche Kantone.

In den 14 übrigen Kantonen wurden einer oder mehrere Eckwerte umgesetzt. Die Umsetzung geschah hauptsächlich auf Initiative der betreffenden Berufsmaturitätsschulen, da sich die jeweiligen Flexibilisierungsmodelle auf einzelne BM-Ausrichtungen (in seltenen Fällen auch auf einzelne Berufe) beziehen und nicht flächendeckend im Kanton eingeführt wurden.

Flexibilisierung

Kantone mit BM1-Angebot

Keine

 

AR / FR / GE / JU / NW / SZ / SO / TG / TI / UR

Eckwert 2: BM-Abschluss maximal ein Jahr nach Abschluss des EFZ

BS / GR / LU / NE / SH / VD / VS / ZH

Eckwert 4: BM-Abschluss maximal ein Jahr vor Abschluss EFZ

BL / GR / SH / VD

Eckwert 5: BM-Start im 2. Lehrjahr auch bei dreijährigen EFZ

GR / LU / VD

Eckwert 6: Teilfachabschlüsse in Natur- und Sozialwissenschaften während BM

AG / BE / BL / BS / GL / LU / SG / SH / ZG

Tabelle 3: kantonale Umsetzung der Eckwerte zur Flexibilisierung der BM1

Der Eckwert 6 mit der Möglichkeit von Teilfachabschlüssen in Natur- und Sozialwissenschaften während der BM kommt in neun Deutschschweizer Kantonen, hauptsächlich in der BM-Ausrichtung «Technik, Architektur, Life Sciences» sowie vereinzelt in den Ausrichtungen «Gesundheit und Soziales» und «Natur, Landschaft und Lebensmittel», zur Anwendung. Der Eckwert 2, wonach bis zu einem Drittel der BM-Lektionen bis ein Jahr nach EFZ-Abschluss unterrichtet werden können, wird in Berufsmaturitätsschulen von acht Kantonen umgesetzt. Auch hier betrifft es insbesondere die Ausrichtung «Technik, Architektur, Life Sciences» sowie vereinzelt die Ausrichtungen «Gesundheit und Soziales», «Gestaltung und Kunst» oder in den Kantonen Neuenburg und Zürich spezifische Berufe («Laborant/in EFZ» und «Lebensmitteltechnolog/in EFZ»). Der Eckwert 4 mit der Möglichkeit, die BM-Prüfung maximal ein Jahr vor Abschluss der beruflichen Grundbildung zu absolvieren, kommt ausschliesslich bei vierjährigen beruflichen Grundbildungen in den BM-Ausrichtungen «Technik, Architektur, Life Sciences» und vereinzelt «Gestaltung und Kunst» in vier der 14 Kantone zum Einsatz. Der Eckwert 5, welcher einen Start der BM auch bei dreijährigen beruflichen Grundbildungen im zweiten Ausbildungsjahr ermöglicht, wird aktuell in den Kantonen Graubünden, Luzern und Waadt in den BM-Ausrichtungen «Technik, Architektur, Life Sciences» sowie «Gesundheit und Soziales» realisiert. Die Recherchen haben gezeigt, dass in zwei Dritteln der Kantone bereits vor 2017 individuell flexibilisierte Ausbildungsmodelle angeboten wurden, welche nun offiziell einem der vier Eckwerte zugeordnet werden können. Die Gründe dafür lagen darin, die Attraktivität für Lernende durch eine Reduktion der Belastungen steigern zu wollen sowie Klassen bei zu geringer Lernendenzahl zusammenzuführen.

Ein Blick in die aktuelle Bildungsstatistik zeigt, dass die BM-Ausrichtung «Technik, Architektur, Life Sciences» 29% aller BM1-Abschlüsse ausmacht und nach der Ausrichtung «Wirtschaft und Dienstleistungen» (58% der BM1-Abschlüsse) in allen Kantonen die am zweithäufigsten gewählte Ausrichtung darstellt (BFS, 2019). Das könnte ein Grund dafür sein, dass schwerpunktmässig die Ausrichtung «Technik, Architektur, Life Sciences» flexibilisiert wird, zumal mit dem M-Profil bei den Kaufleuten ein spezifischer Ausbildungsgang der erweiterten Grundbildung besteht, wo der berufskundliche und BM-Unterricht integrierend stattfindet. Durch die Verzahnung der Inhalte ist eine Flexibilisierung nicht nötig.

Fazit und Diskussionsfragen

Die Recherche zu kantonalen Ausgestaltungsmerkmalen der BM verdeutlicht, dass zwischen den Kantonen nennenswerte Unterschiede sowohl in den Zulassungsbedingungen zur BM1 und BM2 als auch in der Umsetzung der Eckwerte zur Flexibilisierung der BM1 bestehen. Unklar bleibt jedoch an dieser Stelle, wie sich diese kantonalen Unterschiede auswirken – beispielsweise auf die Entwicklung der kantonalen BM-Quoten oder die betriebliche Unterstützung. Auch bleibt offen, inwieweit die Unterschiede für die Lernenden als Anreize für oder gegen den Besuch einer BM wahrgenommen werden. Folgende Fragen sind für weitere empirische Analysen relevant und bieten eine interessante Diskussionsgrundlage:

  • Welchen Einfluss haben die unterschiedlichen Zulassungsbedingungen zur BM1 und BM2 sowie die flexibilisierten Ausbildungsmodelle der BM1 auf die Entscheidungen von Lernenden für eine BM1 oder BM2?
  • Wie wirkt sich die Flexibilisierung der BM1 auf die Betriebe aus? Wie kann die betriebliche Unterstützung der BM1 weiter gefördert werden? Bzw. was sind die grössten Hindernisse für die Betriebe, eine BM1 zu ermöglichen?
  • Inwiefern können unterschiedliche Zulassungsbedingungen zur BM1 und BM2 oder flexibilisierte Ausbildungsmodelle der BM1 zur interkantonalen Mobilität der Lernenden führen? Findet das in der Praxis in nennenswertem Umfang statt? Was sind die Konsequenzen davon? Und welche Rolle spielen hierbei die interkantonalen Ausgleichsvereinbarungen?

Literatur

Babel, J. (2019). Demografische Entwicklung und Auswirkungen auf den gesamten Bildungsbereich. Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulats 12.3657 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR vom 17. August 2012. Neuchâtel: Bundesamt für Statistik.

Becker, R. & Glauser, D. (2018). Berufsausbildung, Berufsmaturität oder Mittelschule? Soziale Selektivität beim Übergang in die Sekundarstufe II in der Deutschschweiz. Schweizerische Zeitschrift für Soziologie, 44(1), 9-33.

BFS (2018). Sekundarstufe II: Maturitätsquoten. Neuchâtel: Bundesamt für Statistik.

BFS (2019). Längsschnittanalysen im Bildungsbereich. Neuchâtel: Bundesamt für Statistik.

EBMK (2016). Stärkung der lehrbegleitenden Berufsmaturität (BM1): Flexibilisierung der schulischen Umsetzung. Bern / Luzern: Eidgenössische Berufsmaturitätskommission.

Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (Berufsfachschulvereinbarung, BFSV) vom 22. Juni 2006.

Gonon, P. (2018). Die Schweizer Berufsmaturität als Arbeitsmarktbefähigung und fachgebundener Hochschulzugang - eine Bilanz. berufsbildung. Zeitschrift für Theorie-Praxis-Dialog, 169, 46-47.

Kost, J., Lüthi, F., & Fischer, J. (2017). Die Berufsmaturitätsquote zwischen Volatilität und Stabilität – eine bildungspolitische Herausforderung. Newsletter SGAB 02/2017. Verfügbar unter: https://www.sgab-srfp.ch/de/newsletter

SBFI (2017). Konsultation zu den Eckwerten BM1. Bern: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation.

SBFI (2019). Berufsbildung in der Schweiz. Fakten und Zahlen 2019. Bern: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation.

SKBF (2018). Bildungsbericht Schweiz 2018. Aarau: Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung

Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) vom 24. Juni 2009 (AS 2009 3447).