Projekt

Grundlagen zum Umgang mit digitalen Lehr- und Lernformen im Rahmen von Anerkennungsverfahren von Bildungsgängen an höheren Fachschulen und berufspädagogischen Bildungsgängen

Digitalisierung in der Berufsbildung ist zweifellos kein neues Phänomen. Ein wesentlicher Treiber von Innovationen in diesem Bereich ist die Wirtschaft, wo digitale Technologien oftmals als erstes zum Einsatz kommen. Diese schlagen sich dann auch in den Unterrichtsinhalten und ihrer Vermittlung nieder.

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Obwohl die Digitalisierung gesellschaftlich breit diskutiert wird und heute allgegenwärtig ist, wissen wir in systematischer Hinsicht relativ wenig darüber, welche digitalen Technologien auf den einzelnen Stufen des Bildungssystems zum Einsatz kommen, welchen Stellenwert sie dort haben und wie der Einsatz digitaler Technologien die Bildung per se beeinflusst. Ebenso wirft der Einsatz digitaler Lehr- und Lernformen Fragen der Qualität und Qualitätsstandards auf.

Dies betrifft auch die Bildungsgänge an höheren Fachschulen (HF) und die berufspädagogischen Bildungsgänge (BPB), für deren Anerkennung das SBFI zuständig ist. Vor dem Hintergrund, dass in Anerkennungsverfahren vermehrt auch digitale Bildungsangebote beurteilt werden müssen, wurde im Rahmen des Strategieprozesses Berufsbildung 2030 (www.berufsbildung2030.ch) das Projekt mit dem Titel «Umgang mit digitalen Lehr- und Lernformen bei der Anerkennung von Bildungsgängen» lanciert. Im Rahmen dieses Projekts und mandatiert vom SBFI gingen das EHB und die PH Zürich die Aufgabe gemeinsam an, mit einer Studie die Grundlagen für einen adäquaten Umgang mit digitalen Lehr- und Lernformen in den Anerkennungsverfahren dieser Bildungsgänge zu erarbeiten.    
Folgende Fragen wurden bearbeitet:

  • Welche digitalen Lehr- und Lernformen kommen in den Studiengängen an höheren Fachschulen und in berufspädagogischen Bildungsgängen zum Einsatz? Wie können diese beschrieben und kategorisiert werden?
  • Wie lässt sich die Eignung digital geprägter Lehr- und Lernformen mit Blick auf die spezifischen Anforderungen beurteilen?
  • Welche Auswirkungen auf die Anerkennungsverfahren lassen sich begründen? Welche Anpassungen von Konzepten, Begriffen und Indikatoren werden möglicherweise notwendig?

Ziel der Untersuchung war ein Bericht, welcher mögliche Konsequenzen für die Anerkennungsverfahren aufzeigt und Empfehlungen für allfällige Änderungen enthält.

Methode
  • Literaturanalyse zu digitalen Lehr- und Lernformen, Konkretisierung der Untersuchungskonzepte und -begriffe, Analyse möglicher Entwicklungen in diesem Bereich
  • Dokumentenanalyse der Leitfäden der Anerkennungsverfahren
  • Fragebogen-Erhebung: Ist-Zustand digital geprägte Lehr- und Lernformen und Eignungsprüfung
  • Expertinnen- und Experteninterviews und -workshops: Eignungsprüfung und Konsequenzen Anerkennungsverfahren
Ergebnisse

Die meisten Bildungsinstitutionen bzw. Bildungsgänge sind nach dem «Anreicherungskonzept» organisiert. Das heisst, im Mittelpunkt dieses Konzeptes stehen Präsenzveranstaltungen, in denen mehrere Personen zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort zusammenkommen, um sich unter Anleitung einer Lehrperson mit einem bestimmten Thema zu befassen und es sich anzueignen. Das Setting ist vor allem geprägt durch leibliche Präsenz und ein unmittelbares Bezugnehmen der Lehrenden und Lernenden aufeinander. Die Präsenzveranstaltungen werden aber durch digitale Medien, in der Regel Lernplattformen und soziale Medien, unterstützt.

Im Hinblick auf die Eignung digitaler Lehr-und Lernformen für die Erreichung von Bildungszielen (etwa Handlungskompetenz zu erreichen) zeigt sich übergreifend, dass keinerlei generelle Vorbehalte gegenüber digital geprägten Lehr- und Lernformen bestehen. Die befragten Bildungsgangverantwortlichen und Schulleitungspersonen betonen, dass die didaktische Konzeption den aufzubauenden Kompetenzen und Inhalten folgen sein muss. Hier haben auch digitale Formen ihren Platz. Die Lehrkräfte bzw. ihre Medienkompetenz spielen beim Einsatz digitaler Lehr- und Lernformen eine entscheidende Rolle.

Im Hinblick auf eine allfällige Anpassung der Anerkennungsverfahren wurden verschiedene Problemlagen identifiziert, wie z.B. die Definition von Lernstunden (insbesondere die Kategorien Selbststudium und Präsenzunterricht), die Kosten und die Konkurrenzfähigkeit der Bildungsgänge und die Kompetenzanforderungen an die Lehrpersonen Aus den geschilderten Problemlagen wurde eine Reihe von Empfehlungen abgeleitet. So sollten etwa die Definitionen und zeitlichen Anteile von Lernstunden überarbeitet werden, die Institutionen sollten durch die Darlegung ihres (medien-) didaktischen Konzeptes die Gelegenheit erhalten, ihr Bildungsgangprofil zu begründen und zu legitimieren und das Lehrpersonal sollte auf dieser Grundlage über entsprechende ausgewiesene Kompetenzen verfügen.