Jahresrechnung
Bericht an den Bundesrat
1. Bilanz
2. Erfolgsrechnung
Die Jahresrechnung 2022 der EHB schloss bei einem Ertrag von TCHF 48’600 und einem Aufwand von TCHF 47’952 mit einem Gewinn von TCHF 648 ab. Im Jahr zuvor wurde ein Verlust von TCHF 1’325 erzielt. Dieses Ergebnis ist insbesondere auf die tieferen Kosten beim Personalaufwand zurückzuführen. Die Abnahme erklärt sich einerseits mit dem tieferen Personalbestand und mit der Auflösung von Rückstellungen für Ferien- und Gleitzeitguthaben. Andererseits sind tiefere Kosten für externe Lehrbeauftragte bzw. Projektpartner angefallen und es wurde eine Auflösung von Arbeitgeberbeitragsreserven vorgenommen. Die Mehrkosten beim Informatikaufwand begründen sich einerseits mit Ersatzbeschaffungen und andererseits mit höheren Aufwendungen für externen Dienstleistungen.
3. Geldflussrechnung
4. Veränderung des Eigenkapitals
Gemäss Artikel 24 des Bundesgesetzes vom 25. September 2020 (Stand am 1. Januar 2022) über die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB-Gesetz; SR 412.106) kann die EHB Reserven bilden, welche 10 Prozent des operativen Ertrags gemäss Jahresrechnung nicht übersteigen dürfen.
Die Reserven werden zum Ausgleich von Verlusten und zur Finanzierung von Projekten und geplanten Investitionen verwendet.
5. Anhang zur Jahresrechnung
5.1 Grundsätzliches
Das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB wurde zur Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung EHB. Die gesetzliche Grundlage dafür ist am 1. August 2021 in Kraft getreten. Die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung EHB ist wie bis anhin eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit (Art. 1 EHB-Gesetz). Sie hat ihren Sitz in Zollikofen (Art. 1 der Verordnung vom 18. Juni 2021 über die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung, Stand am 1. August 2021; EHB-Verordnung; SR 412.106).
Gemäss Artikel 29 des EHB-Gesetzes legt der Bundesrat für die EHB die strategischen Ziele fest. Am 11. Dezember 2020 hat der Bundesrat die strategischen Ziele 2021–2024 für den Rat der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung EHB verabschiedet.
5.2 Allgemeine Angaben zur Hochschule
Rechtsform | Öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit |
Geschäftstätigkeit | Die EHB ist das Kompetenzzentrum des Bundes für Lehre und Forschung in der Berufspädagogik, der Berufsbildung und der Berufsentwicklung der gesamten Schweiz. Die EHB erbringt Leistungen in den Bereichen:
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Standorte | Lausanne, Lugano und Zollikofen |
Personalbestand per Ende 2022 | 187 (in ganzen Stellen)
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5.3 Grundsätze der Rechnungslegung
Die vorliegende Jahresrechnung steht in Einklang mit den in Artikel 23 Absatz 2 EHB-Gesetz definierten Rechnungslegungsgrundsätzen. Sie folgen den allgemeinen Grundsätzen der Wesentlichkeit, der Vollständigkeit, der Verständlichkeit, der Stetigkeit und der Bruttodarstellung und richten sich nach dem im Bundesgesetz vom 7. Oktober 2005 (Stand am 1. Januar 2022) über den eidgenössischen Finanzhaushalt (Finanzhaushaltgesetz FHG; SR 611.0) genannten Rechnungslegungsstandards.
Wesentlichkeit
Es sind sämtliche Informationen offen zu legen, die für eine rasche und umfassende Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage notwendig sind.
Vollständigkeit
Die Informationen müssen vollständig sein.
Verständlichkeit
Die Informationen müssen klar und nachvollziehbar sein.
Stetigkeit
Die Grundsätze der Buchführung und Rechnungslegung sollen, sofern sich die Rahmenbedingungen nicht grundlegend verändern, über einen längeren Zeitraum unverändert bleiben.
Bruttodarstellung
Die Aufwendungen und Erträge sind getrennt voneinander ohne gegenseitige Verrechnung in voller Höhe auszuweisen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Von den Rechnungslegungsgrundsätzen abgeleitet sind die nachfolgend erläuterten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.
Fremdwährungen
Die Jahresrechnung 2022 der EHB wird in Schweizer Franken (CHF) dargestellt.
Bestände in Fremdwährungen werden zum Abschlusskurs der jeweiligen Transaktion umgerechnet. Auf Fremdwährungen lautende monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zum Schlusskurs am Bilanzstichtag umgerechnet und die Umrechnungsdifferenzen über die Erfolgsrechnung gebucht.
Erfassung von Erträgen
Die Erträge werden im Zeitpunkt der Lieferung oder Leistungserbringung verbucht.
Ist ein Zeitpunkt massgebend (z.B. Verfügung, Bewilligung), wird der Ertrag verbucht, wenn die Leistung erbracht ist bzw. wenn die Verfügung rechtskräftig wird.
Flüssige Mittel
Diese umfassen Geld und geldnahe Mittel mit Laufzeiten von drei Monaten oder weniger (inkl. Festgelder), die jederzeit in Bargeld umwandelbare Geldanlagen darstellen. Sie werden zum Nennwert bilanziert.
Forderungen
Der ausgewiesene Wert entspricht den fakturierten Beträgen abzüglich einer pauschalen Wertberichtigung (Konto Delkredere).
Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und auf Grund der geschätzten Nutzungsdauer über folgende Zeiträume linear zu Lasten der Erfolgsrechnung abgeschrieben:
Grundstücke / Immobilien | Keine |
Mobilien | 5 Jahre |
Maschinen | 5 Jahre |
Büromaschinen | 5 Jahre |
Fahrzeuge | 5 Jahre |
Hardware | 3 und 5 Jahre |
Software | 3 Jahre |
Die Anschaffung eines materiellen Vermögensgegenstands wird bei einem Anschaffungswert von über CHF 5'000 als Sachanlage in die Anlagebuchhaltung aufgenommen, alle Vermögensgegenstände mit einem tieferen Anschaffungswert werden direkt dem Aufwand belastet.
Immaterielle Anlagen
Die EDV-Software ist unter den Sachanlagen ausgewiesen. Die EHB besitzt ansonsten keine immateriellen Anlagen.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nominalwert bewertet.
Rückstellungen
Rückstellungen werden gebildet, wenn aus einem Ereignis in der Vergangenheit eine Verpflichtung entsteht, der Abfluss von Ressourcen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Ist der Abfluss von Ressourcen im Zusammenhang mit einer Verpflichtung nicht wahrscheinlich, wird diese als Eventualverbindlichkeit ausgewiesen.
Es werden nur die erwarteten Aufwendungen aus eingetretenen Schadenfällen zurückgestellt. Rückstellungen für potenzielle zukünftige Schadenfälle werden keine gebildet.
Für am Jahresende aufgelaufene, aber noch nicht bezogene Ferienguthaben, Ruhetage sowie noch nicht bezogene Gleitzeit, Überzeit und andere Zeitguthaben werden Ende Jahr Rückstellungen gebildet.
Eigenkapital
Gemäss Art. 24 des EHB-Gesetzes kann die EHB Reserven bilden. Die Reserven dürfen zehn Prozent des operativen Ertrags gemäss Jahresrechnung nicht übersteigen.
Die Reserven werden zum Ausgleich von Verlusten und zur Finanzierung von Projekten und geplanten Investitionen verwendet.
5.4 Erläuterungen zur Bilanz
I Flüssige Mittel
II Forderungen
Bei den ausgewiesenen Forderungen aus Leistungen handelt es sich um die in Rechnung gestellten Einschreibe- und Studiengebühren der Sparte Ausbildung sowie um Gebühren der Sparte Weiterbildung. Zudem betrifft es Forderungen für erbrachte Dienstleistungen der Sparte Weiterbildung und des Zentrums für Berufsentwicklung und offene Projektbeiträge aus der Sparte Forschung & Entwicklung. Die Abnahme von TCHF 258 begründet sich insbesondere damit, dass im Dezember 2022 weniger Dienstleistungen in Rechnung gestellt worden sindals im vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres.
Die übrigen Forderungen von TCHF 143 betreffen Forderungen gegenüber der Familienausgleichskasse, aus Drittmittelprojekten sowie der AHV-Ausgleichskasse.
III Aktive Rechnungsabgrenzungen
Diese Position beinhaltet Dienstleistungen, welche im Jahr 2022 erbracht worden sind und im Jahr 2023 in Rechnung gestellt werden.
IV Sachanlagen
Die Anschaffung eines materiellen Vermögensgegenstands wird bei einem Anschaffungswert von über TCHF 5 als Sachanlage in die Anlagebuchhaltung aufgenommen, alle Vermögensgegenstände mit einem tieferen Anschaffungswert werden direkt dem Aufwand belastet.
Die Zunahme von TCHF 80 ist auf die die Erneuerung der Sicherheitsinfrastruktur (Firewall) zurückzuführen.
V Laufende Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungen und MWST betragen TCHF 635. In diesem Betrag sind auch die Verbindlichkeiten gegenüber der Pensionskasse Publica enthalten, welche sich insgesamt auf TCHF 533 (Jahr 2021 TCHF 596) belaufen und im Januar 2023 bezahlt worden sind.
VI Passive Rechnungsabgrenzungen
Die Zunahme bei den Erlösabgrenzungen begründet sich damit, dass die im Jahr 2022 ausgestellten Rechnungen, welche das Jahr 2023 betreffen, höher als im Vorjahr ausgefallen sind. Die Zunahme bei den «diversen passiven Rechnungsabgrenzungen» begründet sich insbesondere mit Verpflichtungen im Zusammenhang mit Personalmutationen.
VII Rückstellungen
Für am Jahresende aufgelaufene, aber noch nicht bezogene Ferienguthaben, Ruhetage sowie noch nicht bezogene Gleitzeit, Überzeit und andere Zeitguthaben wie Treueprämien werden Ende Jahr Rückstellungen gebildet. Im Berichtsjahr konnten dank gezielter Massnahmen Rückstellungen im Betrag von TCHF 196 aufgelöst werden.
5.5 Erläuterungen zur Erfolgsrechnung
VIII Einnahmen aus Dienstleistungen und Forschungsprojekten
Die Einnahmen aus Dienstleistungen und Forschungsprojekten belaufen sich auf
TCHF 4’295 und liegen damit TCHF 338 über dem Wert des Vorjahres. Die Mehreinnahmen bei der Sparte Weiterbildung erklären sich mit der steigenden Nachfrage nach massgeschneiderten Angeboten. Bei der Sparte Zentrum für Berufsentwicklung begründen sich die höheren Einnahmen mit den durchgeführten Kursen im Zusammenhang mit den Reformen im Detailhandel- und KV sowie mit zusätzlich neuen Beratungsaufträgen.
Die Mindereinnahmen bei der Sparte Forschung und Entwicklung sind darauf zurückzuführen, dass einige Grossprojekte im Jahr 2021 abgeschlossen wurden. Die Mehreinnahmen bei der Sparte Direktion begründen sich damit, dass nach Covid-19 zusätzliche internationale Projekte akquiriert werden konnten.
IX Einnahmen aus Gebühren
Die Einnahmen aus Gebühren liegen TCHF 550 unter dem Wert des Vorjahres. Die Mindereinnahmen bei der Sparte Weiterbildung sind mit der geringeren Nachfrage nach Weiterbildungskursen und Zertifikatslehrgängen zum Thema «Digitalisierung» begründet.
X Betriebsbeitrag des Bundes
Auf der Basis von Artikel 48 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (Stand am 1. Januar 2022; Berufsbildungsgesetz, BBG; SR 412.10) und Artikel 19 EHB-Gesetz gewährt der Bund Beiträge zur Abgeltung der Erfüllung der Aufgaben der EHB. Aufgrund von Artikel 27 EHB-Gesetz kann der Bund der EHB die notwendigen Liegenschaften zur Miete überlassen und stellt für die Miete der Liegenschaften einen angemessenen Betrag in Rechnung.
Der um TCHF 543 höhere Betriebsbeitrag basiert auf den angepassten Zahlungsrahmen im Zusammenhang mit der BFI-Botschaft 2021–2024.
XI Personalaufwand
Der Personalaufwand liegt TCHF 2’016 unter dem Vorjahreswert. Die Abnahme bei den Löhnen begründet sich einerseits mit dem tieferen Personalbestand und andererseits mit der Auflösung von Rückstellungen für Ferien- und Gleitzeitguthaben. Die tieferen Kosten für externe Lehrbeauftragte bzw. Projektpartner stehen in Zusammenhang mit den tieferen Einnahmen. Die Abnahme beim Sozialversicherungsaufwand begründet sich insbesondere mit der Auflösung von Arbeitgeberbeitragsreserven. Die Mehrkosten bei den Personalspesen erklären sich mit einer erhöhten Reisetätigkeit nach Covid-19.
XII Liegenschaftsaufwand
Der Liegenschaftsaufwand liegt TCHF 60 über dem Wert des Vorjahres. Die tieferen Mietkosten erklären sich hauptsächlich mit Nebenkostenrückerstattungen für die Standorte Lausanne und Lugano. Die höheren Mietkosten für externe Kurslokalitäten begründet sich damit, dass wieder vermehrt Präsenzunterricht stattgefunden hat. Die Zunahme bei der Position «Unterhalt und Pflege Mietobjekte» erklären sich mit dem Bezug von Drittleistungen und Sanierungsarbeiten am Standort Zollikofen.
XIII Verwaltungsaufwand
Der Verwaltungsaufwand liegt TCHF 30 unter dem Vorjahreswert. Die Minderkosten bei der Position «Mobiliar, Büromaterial und Bürotechnik» sind tiefere Kosten für Mobiliar zurückzuführen.
XIV Informatikaufwand
Der Informatikaufwand liegt insgesamt TCHF 521 über dem Wert des Vorjahres. Die Mehrkosten bei der Position «Hardware» begründen sich mit der Erneuerung der WLAN-Infrastruktur an allen 3 Standorten. Bei der Position «Software, Lizenzen und Hosting» sind die höheren Kosten auf Preiserhöhungen sowie auf die Beschaffung von Cyber-Security-Software zurückzuführen. Die Mehrkosten bei den «Dienstleistungen und Projekten» erklären sich hauptsächlich damit, dass der Betrieb des Rechenzentrums und der Betrieb von Applikationen infolge nicht besetzter Stellen an externe Dritte vergeben werden musste.
XV Finanzerfolg
5.6 Allgemeine Anmerkungen
Die Kosten für die Revisionsstelle (BDO, Bern) beliefen sich im Berichtsjahr auf TCHF 20 (Vorjahr TCHF 20).
Leasingverpflichtungen
Es bestehen keine Leasingverbindlichkeiten mehr.
Solidarhaftung
Die EHB betreibt zusammen mit den Universitäten Genf und Lausanne und der Pädagogischen Hochschule Waadt das Weiterbildungsprogramm "fordif". Zudem bietet die EHB zusammen mit der Fachhochschule Tessin (SUPSI) und er Universität Tessin (USI) einen CAS-Lehrgang an. Aus diesen Partnerschaften könnten Solidarhaftungen entstehen.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Seit dem Bilanzstichtag sind keine Ereignisse eingetreten, welche die Aussagefähigkeit der Jahresrechnung 2022 beeinflussen.
Zollikofen, 9. März 2023
Adrian Wüthrich | Pierre-André Schenkel |