Projekt

Standardisierung der Anrechnung von Bildungsleistungen im Kanton Zürich

Das EHB führt im Auftrag des Mittelschul- und Berufsbildungsamts des Kantons Zürich zwei Projekte durch, die darauf abzielen die Anrechnung von Bildungsleistungen zu standardisieren.

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Das Ziel des ersten Projekts A «Nach- und Höherqualifizierung im Rahmen der beruflichen Grundbildungen» ist es, erwachsenen Personen, die einen Berufsabschluss erlangen möchten, bereits im Rahmen der Information und Beratung aufzeigen zu können, welche bereits erworbenen Lernergebnisse ihnen an die angestrebte berufliche Grundbildung angerechnet werden. Dafür muss die Anrechnung von Bildungsleistungen pro Beruf standardisiert werden.

In einem ersten Teilprojekt A1 geht es um die Anrechnung von Lernergebnissen, die in häufig vorkommenden formalen und berufsspezifischen nicht-formalen Vorbildungen erworben wurden (z.B. in einer verwandten beruflichen Grundbildung oder in einer für den Beruf relevanten Weiterbildung). Es werden standardisierte Anrechnungstabellen für insgesamt zwölf Berufe erarbeitet.

In einem zweiten Teilprojekt A2 wird geprüft, ob und wie Lernergebnisse standardisiert angerechnet werden könnten, die in einem informellen Rahmen (z.B. in der Freizeit) oder in einem berufsunspezifischen nicht-formalen Bildungsangebot (z.B. in Weiterbildungen ausserhalb des Berufsfeldes) erworben wurden.

Im zweiten Projekt B «Austritt aus dem Gymnasium – Eintritt in eine Berufslehre» geht es darum, Personen, die das Gymnasium frühzeitig verlassen, aufzeigen zu können, welche am Gymnasium erworbenen Bildungsleistungen ihnen an eine berufliche Grundbildung mit Berufsmaturität angerechnet werden. In einem ersten Schritt wird im Rahmen einer Pilotstudie die Machbarkeit eines solchen Verfahrens geprüft.

Methode

Im Teilprojekt A1 werden die vorgängig definierten Vorbildungen mit dem Qualifikationsprofil des entsprechenden Berufs verglichen und herausgearbeitet, welche Handlungskompetenzen in einer bestimmten Vorbildung bereits erworben wurden, und wo im Vergleich zum angestrebten Beruf noch Bildungsleistungen nachgeholt werden müssen. Daraus resultiert pro Beruf eine Anrechnungstabelle, aus der ersichtlich wird, welche Bildungsleistungen angerechnet werden und welche nicht. Diese werden vor ihrem Einsatz in der Praxis von einem Fachgremium überprüft und im Anschluss daran fortwährend ergänzt.

Im Teilprojekt A2 werden auf der Grundlage von verfügbarer Literatur und anhand konkreter Fallbeispiele Kriterien zur Anrechnung von informellen und nicht-formalen Lernergebnissen definiert und ein Vorgehensmodell entwickelt, wie solche Lernergebnisse an eine berufliche Grundbildung angerechnet werden können.

Im Projekt B werden die Lehrpläne von zwei bis drei Gymnasien des Kantons Zürich mit dem kantonalen Lehrplan für die Berufsmaturität verglichen und im Sinne einer Machbarkeitsstudie ermittelt und erprobt, wie bei der Anrechnung von Bildungsleistungen vorgegangen werden könnte, und wo sich Schwierigkeiten ergeben.

Praktischer Nutzen

Ziel der Projekte ist es, Personen, die einen Berufsabschluss erlangen bzw. vom Gymnasium in eine berufliche Grundbildung mit Berufsmaturität wechseln möchten, rasch und verbindlich aufzeigen zu können, welche bereits erworbenen Bildungsleistungen dafür angerechnet werden. Durch Standardisierung werden die Prozesse der zuständigen kantonalen Behörde vereinfacht und beschleunigt und interessierten Personen ein fundierter Entscheid bezüglich ihrer weiteren Berufs- und Ausbildungslaufbahn erleichtert.

Publikationen