Zweitdiplom DBKU/DHF/DBM
Sie sind als hauptberufliche Lehrperson für berufskundlichen Unterricht an einer Berufsfachschule oder als Lehrperson an einer Höheren Fachschule oder Berufsmaturitätsschule tätig und möchten zusätzlich eine Lehrbefähigung (Zweitdiplom) für eine hauptberufliche Lehrtätigkeit an einer Höheren Fachschule resp. Berufsmaturitätsschule oder Berufsfachschule erwerben? Dann entspricht die unten beschriebene Ausbildung Ihrem Profil.
Die Ausbildungsstruktur
Auf Ihrem Weg zum Zweitdiplom bieten wir Ihnen eine verkürzte, massgeschneiderte Ausbildung an:
Wesentliche Merkmale der Ausbildung:
- Anrechnung des Erstdiploms
- Umfang der Studienleistungen (100 Lernstunden)
- Abschluss während eines Semesters möglich
- vier Tage Präsenzunterricht (25 Lernstunden) mit begleitetem und individuellem Selbststudium (55 Lernstunden)
- Qualifikationsverfahren (20 Lernstunden)
Informationen zum Studium
- Allgemeinbildung: Matur, Berufsmatur, Fachmatur oder gleichwertige Qualifikation (vgl. Voraussetzungen im Detail)
- Fachliche Bildung: Hochschulabschluss oder gleichwertige Qualifikation entsprechend dem zukünftigen Lehrauftrag (siehe Zulassungsbedingungen im Detail)
- Unterrichtserfahrung auf der Zielstufe
- Nebenberufliche Anstellung auf der Zielstufe
- Empfehlung der Bildungsinstitution
- Mind. 6 Monate Erfahrung (100% Pensum resp. ca 1000 Stunden) in einem Beruf des Unterrichtsbereich (ohne Ausbildungs- bzw. Unterrichtstätigkeiten)
- Lehrdiplom DBKU/DHF resp. DBM oder gleichwertige Qualifikation
Total 100 Lernstunden
25 Lernstunden Präsenzveranstaltungen (4 Präsenztage, 2 Lektionen Lehrbefähigung)
55 Lernstunden Selbststudium
20 Lernstunden Qualifikationsverfahren
Für das Zweitdiplom BKU / HF:
Olten, Zollikofen, Zürich
Für das Zweitdiplom BM:
Olten
CHF 200.- Einschreibegebühr
CHF 710.- pro Semester (inkl. Materialkosten)
CHF 200.- Prüfungsgebühr
25 der 100 Lernstunden sind Präsenzunterricht.
Gemäss Absenzenreglement der EHB gilt eine 100% Präsenzpflicht.
Unterrichtszeiten:
09:15 - 12:15 Uhr
13:15 - 16:20 Uhr
Dipl. Berufsfachschullehrerin / Dipl. Berufsfachschullehrer für den berufskundlichen Unterricht (60 ECTS; SBFI anerkannt seit 29. November 2010).
oder
Dipl. Lehrerin / dipl. Lehrer der Höheren Fachschule (60 ECTS; SBFI anerkannt seit 29. November 2010).
oder
Dipl. Lehrperson für Unterricht an Berufsmaturitätsschulen (60 ECTS; SBFI anerkannt seit 1. August 2016).
Die Anrechnung früher erbrachter geregelter Studienleistungen kann beantragt werden. Hierfür müssen Interessierte an einem der EHB-Ausbildungsstudiengänge zugelassen oder eingeschrieben sein und mit dem untenstehenden Formular einen Antrag stellen. Dieser Antrag muss den Nachweis enthalten, dass die pädagogische Vorbildung in Umfang und Inhalt die Module abdeckt, für die eine Anrechnung beantragt wird. Es können maximal 50% der Module eines EHB-Ausbildungsstudienganges angerechnet werden. Gesuche zur Anerkennung und Anrechnung vorerbrachter Studienleistungen müssen mindestens 3 Monate vor Modulstart eingereicht werden
schulform- resp. stufenspezifische Aspekte bei der Planung, Durchführung und Evaluation von Unterricht resp. Lehre berücksichtigen:
- Besonderheiten der Lernorte, der Lehrpläne, der vorgegebenen Ausbildungsformen
- Ansprüche und Erwartungen der Zielgruppe – Folgerungen für Rolle und Aufgabe als Lehrperson/Dozierende
- Besondere Aspekte der Fach-, Berufsfeld- resp. Stufendidaktik
- besondere Prüf- und Begleitformen
- Kooperationen der Bildungsinstitution: Netzwerke der Stufe, des Berufsfeldes resp. der Ausbildungsform.