Der andere Weg zum Berufsabschluss

Wer ohne Berufsabschluss als Fachfrau/-mann Gesundheit in der Pflege arbeitet, kann diesen im Kanton Zürich seit 15 Jahren mit einem Validierungsverfahren nachholen. Bis sich das Verfahren etablieren konnte, brauchte es allerdings Zeit und einige Anstrengungen.

Illustration von Solange Herman
Illustration von Solange Herman, Atelier für Drucktechnik, Centro scolastico per le industrie artistiche (CSIA), Lugano
EHB

Von Barbara Petrini

Der Weg zu einem Berufsabschluss muss nicht zwingend über die herkömmliche Lehre führen. Wer über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung und davon mindestens drei in der Pflege verfügt, kann diese beruflichen Handlungskompetenzen gemäss Artikel 31 der Berufsbildungsverordnung nachweisen und so den Abschluss als Fachfrau/-mann Gesundheit (FaGe) erlangen.

Im Kanton Zürich ist dies seit 2008 möglich. «Wir haben das Verfahren stetig weiterentwickelt, das erhöhte die Akzeptanz in den Betrieben», sagt Cristina Fiscante, Chefexpertin für das Validierungsverfahren FaGe im Kanton.

Erst wenige Berufe mit Validierungsverfahren

Der Berufsabschluss als FaGe bot sich an. Denn in der Pflege gab es viele Personen mit langjähriger Erfahrung, aber ohne anerkannten Abschluss. Zudem war der Fachkräftemangel schon damals hoch. Da es erst wenige Berufe mit Validierungsverfahren gab, musste das Mittelschul- und Berufs­bildungsamt des Kantons Zürich (MBA) Abläufe definieren und Instrumente entwickeln. Dafür arbeitete es mit der kantonalen Organisation der Arbeitswelt (OdA) Gesundheit zusammen. Als Basis dienten die vom Bund vorgegebenen Phasen für ein solches Verfahren.

Eine fast unüberwindbare Hürde

Cristina Fiscante beschreibt die Anfänge so: «Viele Betriebe hatten den Eindruck, dass der Berufsabschluss geschenkt sei, da keine eigentliche Prüfung mehr gemacht werden muss.» Doch für etliche Kandidatinnen und Kandidaten sei es eine schier unüberwindbare Hürde gewesen, ihre Kompetenzen schriftlich darzulegen. Hilfreich war, dass sie einige Kompetenzen während eines Praxisbesuches aufzeigen konnten. Dennoch: Die in Papierform eingereichten Dossiers waren pro Person sehr umfangreich.

Erleichterung brachte die Einführung des elektronischen Dossiers, das zu mehr Übersicht verhalf. Zudem können die Kandidierenden ihre Kompetenzen seit ein paar Jahren auch mündlich erläutern.

Gemäss Cristina Fiscante hat vor allem die gezielte Ausbildung der Prüfungsexpertinnen und -experten die Akzeptanz des Verfahrens verbessert. «Wir haben heute viele kompetente Arbeitnehmende, die durch die Validierung das eidgenössische Fähigkeitszeugnis erlangt haben.» Seit 2016 haben es aufgrund des Validierungsverfahrens im Kanton Zürich 439 Personen erhalten.

Für die Zukunft wünscht sie sich, dass am Anfang vertiefter abgeklärt wird, wer sich wirklich für die Validierung eignet. Zudem findet sie: «Der Zugang sollte auch für Personen mit wenig digitaler Affinität erleichtert werden.»

www.oda-g-zh.ch
www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/bwb/wb/anrechnung-und-validierung.html