Kantonale Umsetzungen, Empfehlungen, Projekte

Der Bund fördert und empfiehlt den bilingualen Unterricht. Für die Einführung von bilingualem Unterricht bestehen von Seiten des Bundes keine bindenden rechtlichen Vorgaben. Die Kantone und Schulen haben entsprechende Handlungsfreiheit, was die Umsetzungsmodalitäten anbelangt.

Bili-Rechtliche_Grundlagen

Umsetzungsmöglichkeiten und Beispiele bilingualer Unterricht

In den beruflichen Grundbildungen sind die Stundenpläne bereits heute so dicht, dass zusätzliche Lektionen für eine Fremdsprache auf Kosten anderer Fächer gingen. Konkret heisst das, in nur 36 von 212 Bildungsverordnungen die Vermittlung einer Fremdsprache Pflicht ist. Bilingualer Unterricht hingegen ist stundenplanneutral. Zudem zeigen verschiedene Studien und Lernstanderhebungen, dass zweisprachiger Unterricht ein besonders effektiver Weg zur Herausbildung von fremdsprachlichen, interkulturellen und fachlichen Kompetenzen ist.

Beispiele für die Umsetzung in den Kantonen

Das Konzept des bilingualen Unterrichts kann tatsächlich das Fremdsprachen Dilemma der Berufsbildung lösen, wie die Tagung vom 7. Mai 2015 in Luzern zeigte: Luzern und Zürich verlangen bereits heute einen Leistungsnachweis für den bilingualen Unterricht.

Beispiel 1: Kanton Zürich
Zweisprachiger – oder bilingualer – Fachunterricht (bili), wird an den Berufsfachschulen im Kanton Zürich seit 1999 angeboten. Im Pilotprojekt «bi.li» (1999 bis 2003) wurde an elf Berufsfachschulen und Berufsmaturitätsschulen mit ca. 20 Klassen zweisprachiger Unterricht Deutsch/Englisch erprobt. Danach wurde der zweisprachige Unterricht in einem weiterführenden «Umsetzungsprojekt» (2006 bis 2011) an den beteiligten Schulen ausgebaut.
Die Webseite der Fachstelle Fremdsprachen im Mittelschul- und Berufsbildungsamt gibt ausführlich und übersichtlich Auskunft über die Entwicklung des Projekts. Sie finden Informationen zu den beteiligten Schulen,  bili Standards, bili QV, einem Evaluationsbericht der Universität Fribourg und vieles mehr.


Beispiel 2: Kanton Luzern
Auch der Kanton Luzern fördert, basierend auf dem Fremdsprachen- und Mobilitätskonzept MobiLingua, den bilingualen Unterricht  sowie Auslandpraktika (kurz / lang) während der Ausbildung. Für den bilingualen Unterricht besteht ein kantonales bili Konzept und für dessen Umsetzung eine Richtlinie. Darin sind Minimalstandards geregelt. Jede Schule verfügt über einen Koordinator bzw. eine Koordinatorin, der/die zusammen mit der Fachstelle bili an den Schulen einführt und weiterentwickelt. Die Schulen können schulspezifische bili Konzepte entwickeln - immer im Rahmen des kantonalen bili Konzepts und dessen Richtlinien.
Lehrpersonen, die in Luzern bilingual unterrichten wollen, sollten mindestens einen bili Didaktik Basiskurs absolviert haben. Zudem verlangt der Kanton  Fremdsprachenkenntnisse auf dem Niveau C1.
Aktuell gibt es im Kanton Luzern in der Berufsbildung 26 bili Klassen à rund 20 Lernende.
Die Webseite der Dienststelle Beruf und Weiterbildung gibt Aufschluss über Berufsfelder, die bereits erschlossen wurden bzw. bei denen bili eingeführt werden soll. Ein weiterer Schwerpunkt des Luzerner bili Projekts ist die Verbreitung von bili Unterrichtsmaterialien über Mobilingua.


Rechtliche Grundlagen

Der Einbezug einer zweiten Sprache in die berufliche Grundbildung ist gesetzlich auf mehreren Ebenen geregelt. Nur wenige Berufe haben aber seit 2004 (neues Berufsbildungsgesetz) Fremdsprach-Unterricht neu eingeführt.


Berufsmaturität

Für die Berufsmaturität gilt ab 2009 eine neue Verordnung (BMV) und seit 2013 ein neuer Rahmenlehrplan: Zu den Grundlagenfächern für alle Ausrichtungen gehören drei Sprachen und mit Richtlinien im Rahmenlehrplan wird die "Mehrsprachige Berufsmaturität" geregelt.