Institutionelle Akkreditierung

Die EHB hat 2019 den Prozess der institutionellen Akkreditierung in die Wege geleitet. Mit der institutionellen Akkreditierung sollen die Anforderungen des Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) erfüllt werden.

Mehrere Hände strecken sich zu einem Verifizieurngszeichen, welches mit verschieden Qualitätspozessen verbunden ist
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Die institutionelle Akkreditierung ist somit eine gesetzliche Verpflichtung, die sich aus dem Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) ergibt, das am 1. Januar 2015 in Kraft trat. Die institutionelle Akkreditierung ist ein Prozess, der alle sieben Jahre durchgeführt wird und mit dem überprüft wird, ob schweizerische Hochschulen die aktuellen nationalen und internationalen Qualitätsanforderungen an Lehre, Forschung und Dienstleistungen erfüllen.

Im Laufe des Akkreditierungsverfahrens wird überprüft, ob das Qualitätsmanagementsystem der EHB den 18  in der Akkreditierungsverordnung HFKG  aufgeführten Qualitätsstandards entspricht. Die Qualitätsstandards decken die folgenden fünf Bereiche ab:

  • Qualitätssicherungsstrategie
  • Governance
  • Lehre, Forschung und Dienstleistungen
  • Ressourcen
  • Interne und externe Kommunikation

Die institutionelle Akkreditierung ist eine Chance, sich Gedanken darüber zu machen, wie die EHB die Anforderungen an eine Hochschule zu erfüllen und sich langfristig weiterzuentwickeln beabsichtigt.

Der Prozess der institutionellen Akkreditierung:

Der Prozess der institutionellen Akkreditierung besteht aus zwei Phasen: Die erste Phase sieht eine Selbstbeurteilung vor, die den Kern des Prozesses bildet und die in einen Selbstbeurteilungsbericht mündet. Darauf folgt die zweite Phase der externen Evaluation. Sie wird von Expertinnen und Experten der schweizerischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung durchgeführt. Die Experten legen dem schweizerischen Akkreditierungsrat einen Akkreditierungsantrag vor, der die Grundlage für den endgültigen Entscheid des Akkreditierungsrats bildet. Der Akkreditierungsentscheid dürfte in Übereinstimmung mit dem HFKG im Laufe des Jahrs 2022 fallen.