Die institutionelle Akkreditierung ist somit eine gesetzliche Verpflichtung, die sich aus dem Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) ergibt, das am 1. Januar 2015 in Kraft trat. Die institutionelle Akkreditierung ist ein Prozess, der alle sieben Jahre durchgeführt wird und mit dem überprüft wird, ob schweizerische Hochschulen die aktuellen nationalen und internationalen Qualitätsanforderungen an Lehre, Forschung und Dienstleistungen erfüllen.
Im Laufe des etwa 15 Monate dauernden Akkreditierungsverfahrens wird überprüft, ob das Qualitätsmanagementsystem des EHB den 18 in der Akkreditierungsverordnung HFKG aufgeführten Qualitätsstandards entspricht. Die Qualitätsstandards decken die folgenden fünf Bereiche ab:
- Qualitätssicherungsstrategie
- Governance
- Lehre, Forschung und Dienstleistungen
- Ressourcen
- Interne und externe Kommunikation
Die institutionelle Akkreditierung ist eine Chance, sich Gedanken darüber zu machen, wie das EHB die Anforderungen an eine Hochschule zu erfüllen und sich langfristig weiterzuentwickeln beabsichtigt.