Berufsspezifischer Basiskurs - neue PEX Fachleute Betriebsunterhalt EBA/EFZ Sektion Bern

Basiskurs für neue PEX Fachleute Betriebsunterhalt EBA/EFZ Sektion Bern

Audits, Zertifizierungen, Akkreditierungen
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  • Adressatinnen und Adressaten
  • Inhalte, Ziele & Methoden
  • Rahmenbedingungen

Basiskurs für neu gewählte Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten (PEX) Fachfrau/Fachmann Betriebsunterhalt oder Unterhaltspraktikerin/Unterhaltspraktiker der Sektion Bern.

Inhalte

  • Allgemeine Grundlagen zur Durchführung der Qualifikationsverfahren und Rolle der Prüfungsexpertinnen und -experten
  • Mandat, Rechte und Pflichten sowie Verhalten der Prüfungsexpertinnen und -experten
  • Qualifikationsbereiche und Prüfungsformen
  • Bestehensregeln, Notenberechnung, Notengewichtung
  • Protokollführung und Prüfungsbeschwerden

 

Ziele

  • Sie erkennen die Qualifikationsverfahren als Verfahren zur Sicherung der Qualität in der beruflichen Grundbildung.
  • Sie nehmen Ihre Rolle und Aufgaben entlang der gesetzlichen Bestimmungen und weiteren Vorgaben wahr.
  • Sie wenden die Grundsätze zum Bewerten und Protokollieren an und nehmen Ihre Rolle als PEX verantwortungsvoll wahr.
  • Sie erkennen die Handlungsfelder der PEX und werden sich bewusst, welche Anforderungen und Erwartungen an Sie gestellt werden.

 

Methoden

  • Inputs mit Diskussion
  • Einzel- und Gruppenarbeit
  • Sie sind von einem Kanton als Prüfungsexpertin bzw. -experte gewählt.
  • Der Besuch des Basiskurses ist Voraussetzung für den Einsatz als Prüfungsexpertin bzw. -experte beim Qualifikationsverfahren und für den Besuch weiterer PEX-Kurse.
  • Die Kursteilnahme ist für alle gewählten Prüfungsexpertinnen und -experten kostenlos.
  • Die Kantone entschädigen die Teilnehmenden gemäss den jeweiligen kantonalen Richtlinien. Wenden Sie sich für weitere Informationen an den Kanton, in dem Sie als PEX gewählt sind.
  • Die Kurse dauern acht Lektionen.
  • Die EHB attestiert Ihnen den Kursbesuch bei vollständiger Anwesenheit.

Zur Zeit sind keine Kurse geplant. Wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre:n Chefexpert:in oder Ihre kantonale Prüfungskommission.