Das EHB-Gesetz stärkt die Berufsbildung

Vom Hochschulinstitut zur Hochschule

Schwarzer Schuhabdruck
EHB/Sarah Spuhler, F+F Schule für Kunst und Design Zürich

Am 1. August 2021 trat das neue EHB-Gesetz in Kraft, nachdem es das Schweizer Parlament einstimmig verabschiedet hatte. Damit wurde aus dem Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung EHB. Die neue gesetzliche Grundlage ist die Voraussetzungen für die institutionelle Akkreditierung der EHB als pädagogische Hochschule, angestrebt für 2022 – genau fünfzig Jahre nach der Gründung der Vorgängerorganisation, des Schweizerischen Instituts für Berufspädagogik SIBP. An den grundsätzlichen Aufgaben der Institution ändert sich mit dem Wandel zur Hochschule nichts, das eigene Gesetz stärkt aber die Positionierung der EHB sowohl im Hochschulraum als auch in der Berufsbildung und der Arbeitswelt. Damit trägt es zur weiteren Stärkung der Schweizer Berufsbildung als weltweit einzigartiges Modell im Bildungssystem bei.

Verordnungen angepasst

Der Wandel zur Hochschule bringt die Anpassung mehrerer Verordnungen mit sich. Bereits 2021 wurde die neue EHB-Verordnung in Kraft gesetzt, welche die Organisationen der Arbeitswelt und die Kantone stärker in die strategische Planung einbindet. Auch die neue Gebührenverordnung wurde 2021 rechtskräftig.

Strategische Leitlinien entwickelt

Im Dialog mit Mitarbeitenden, Verbundpartnern und weiteren externen Partnerinnen und Partnern konnte die EHB im vergangenen Jahr ihre strategischen Leitlinien für die Jahre 2021 bis 2028 erarbeiten. Sie bilden den Orientierungsrahmen für die weiteren strategischen Arbeiten der EHB auf dem Weg zur Hochschule. Folgende Themen stehen im Fokus:

  • Wandel und Innovation in der Berufsbildung  
  • Digitale Transformation
  • Nachhaltige Entwicklung – ökologisch, sozial und ökonomisch  
  • Selbstverständnis und Hochschulkultur
  • Zusammenarbeit und Agilität