Open Research Data Policy der EHB

Das Forschungsdatenmanagement der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung (EHB) ist den Grundsätzen der guten wissenschaftlichen Praxis verpflichtet. Die EHB unterstützt die Publikation von offenen Forschungsdaten, die sich in ihrem Besitz befindet, mit dem Ziel, die Transparenz der Forschung zu erhöhen, die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar zu machen und die Wiederverwendung von Forschungsdaten zu erleichtern.

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Grundsätze

  1. Die EHB stellt sicher, dass die erhobenen Forschungsdaten so offen wie möglich sind und gewährleistet zugleich den notwendigen Datenschutz in Übereinstimmung mit den rechtlichen und forschungsethischen Anforderungen (einschliesslich dem Schutz sensibler Daten).
  2. Die EHB trägt der Diversität der Disziplinen Rechnung und hält sich an die disziplinspezifischen Standards des Forschungsdatenmanagements.
  3. In Übereinstimmung mit nationalen und internationalen Forschungsstandards orientieren sich alle Forschenden der EHB an den FAIR-Prinzipien (Auffindbarkeit, Zugänglichkeit, Interoperabilität, Wiederverwendbarkeit). 
  4. Die EHB als Hochschule und die einzelnen Forschenden tragen gemeinsam die Verantwortung für die offenen Forschungsdaten.

Verantwortlichkeit der EHB

  1. Die EHB unterstützt Forschende beim Forschungsdatenmanagement gemäss den oben erwähnten Grundsätzen.
  2. Zu diesem Zweck fördert die EHB die Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Organisationseinheiten (z.B. IT, Rechtsdienst) der Hochschule.
  3. Die EHB erbringt Informations- und Beratungsleistungen im Bereich Forschungsmanagement und offene Forschungsdaten.

Verantwortlichkeit der Forschenden

  1. Die Forschenden tragen während des ganzen Lebenszyklus der Daten – von der Erhebung über die Publikation bis hin zur Langzeitarchivierung – die Verantwortung für das Forschungsdatenmanagement. 
  2. Sie erstellen zu Projektbeginn einen Datenmanagementplan für den Umgang mit Forschungsdaten und passen diesen bei Bedarf während der Projektetappen an.
  3. Die Forschenden durchlaufen vor Projektbeginn die interne forschungsethische Prüfung.
  4. Sie klären ihre Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Archivierung von Forschungsdaten.
  5. Die Forschenden stellen sicher, dass die Forschungsdaten gemäss den FAIR-Prinzipien dokumentiert und verarbeitet werden.
  6. Die Forschenden informieren ihre Forschungspartner über die Open Research Data-Policy der EHB.